Joscocare

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Joscocare GmbH (im Folgenden „Joscocare“) und ihren Geschäftspartnern, insbesondere Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Unternehmen und anderen Einrichtungen, die Kandidaten über Joscocare rekrutieren oder vermitteln lassen (im Folgenden „Auftraggeber“).

2. Vertragsgegenstand

Joscocare bietet Rekrutierungs- und Vermittlungsdienstleistungen für internationale Fachkräfte in verschiedenen Branchen an, insbesondere in den Bereichen:

  • Gesundheits- & Krankenpflege
  • Hotellerie & Tourismus
  • Ingenieurwesen & IT
  • Einzelhandel & Logistik
  • Produktion & Handwerk

Joscocare stellt dem Auftraggeber qualifizierte Kandidaten für die jeweiligen Ausbildungs- oder Arbeitspositionen zur Verfügung und unterstützt diese durch den gesamten Vermittlungsprozess.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von Joscocare zur Vermittlung von Kandidaten annimmt oder Joscocare den Auftrag zur Rekrutierung und Vermittlung von Fachkräften ausführt.

4. Leistungen von Joscocare

Joscocare übernimmt die folgenden Leistungen:

  • Auswahl und Vorauswahl geeigneter Kandidaten
  • Unterstützung bei der Beantragung von Visa und behördlichen Genehmigungen
  • Organisation von Vorbereitungs- und Schulungsmaßnahmen
  • Begleitung des Kandidaten während des Integrationsprozesses

5. Vergütung und Gebühren

Für die Vermittlungsdienstleistungen erhebt Joscocare eine Vermittlungsgebühr, die je nach Branche und spezifischer Position variiert. Die genauen Gebühren werden dem Auftraggeber im Vorfeld in einem individuellen Angebot oder Vertrag mitgeteilt. Die Gebühren sind fällig, wenn der vermittelte Kandidat einen Arbeitsvertrag oder eine Ausbildungsvereinbarung mit dem Auftraggeber unterzeichnet.

6. Zahlung

Die Zahlung der Vermittlungsgebühr erfolgt gemäß den im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug behält sich Joscocare das Recht vor, Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.

7. Haftung

Joscocare übernimmt keine Haftung für die Eignung des vermittelten Kandidaten, wenn der Auftraggeber die bereitgestellten Informationen und Anforderungen zur Auswahl der Kandidaten nicht korrekt oder vollständig übermittelt hat. Joscocare haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

8. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen schriftlich gekündigt werden. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, bleibt die vereinbarte Vermittlungsgebühr in vollem Umfang geschuldet, sofern der vermittelte Kandidat bereits einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

10. Datenschutz

Joscocare verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten und alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet werden, ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

12. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Frankfurt am Main, Deutschland.

13. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Ergänzende Bedingungen für die faire Anwerbung internationaler Pflegefachpersonen

14.1 Geltungsbereich der ergänzenden Bedingungen
  • Diese ergänzenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse, Leistungen und Kooperationen der Joscocare GmbH, die sich auf die internationale Anwerbung, Qualifizierung, Vermittlung und Integration von Pflegefachpersonen für den deutschen Pflegearbeitsmarkt beziehen. Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen diesen vor, soweit sie speziellere Regelungen zur fairen Anwerbung internationaler Pflegefachpersonen enthalten.
14.2 Grundsätze fairer und ethischer Anwerbung

Joscocare verpflichtet sich zu einer fairen, transparenten, ethischen und gesetzeskonformen Anwerbe- und Vermittlungspraxis internationaler Pflegefachpersonen.

Die Anwerbung und Vermittlung erfolgt unter Beachtung der Leitprinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, insbesondere:

  • Schriftlichkeit und Nachweisbarkeit des Vermittlungsprozesses
  • Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen
  • Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen
  • Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten
  • Nachhaltigkeit und Partizipation
  • Gesamtverantwortung für die vollständige Dienstleistungskette
14.3 Employer Pays Prinzip und Kostenfreiheit für Pflegefachpersonen

Joscocare bekennt sich zum Employer Pays Prinzip. Pflegefachpersonen dürfen keine Kosten tragen, die unmittelbar oder mittelbar mit der Anwerbung, Vermittlung oder Rekrutierung in Verbindung stehen.

Von Pflegefachpersonen werden insbesondere keine Vermittlungsgebühren, Provisionen, Bearbeitungsgebühren, Kautionen, Hinterlegungen, Vertragsstrafen oder sonstige Zahlungen verlangt.

Die Kosten des regulären Vermittlungsprozesses werden nicht auf die Pflegefachperson übertragen. Auftraggeber und Geschäftspartner dürfen ebenfalls keine Zahlungen von Pflegefachpersonen verlangen, die gegen das Employer Pays Prinzip verstoßen.

14.4 Leistungen im Vermittlungsprozess

Joscocare informiert die Pflegefachperson vor Abschluss eines Vertragsverhältnisses adressatengerecht und schriftlich über die wesentlichen Leistungen des Vermittlungsprozesses.

Zu den Leistungen können je nach Prozessstand insbesondere gehören:

  • Rekrutierung und Vorauswahl
  • Prüfung der beruflichen Qualifikation
  • Sprachvorbereitung von A1 bis B2
  • Unterkunft und Verpflegung während der Vorbereitungsphase im Herkunftsland
  • Persönlichkeitsentwicklung und kulturelle Vorbereitung
  • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
  • Matching mit deutschen Arbeitgebenden
  • Unterstützung bei Anerkennungsunterlagen
  • Unterstützung im Visumprozess
  • Reisevorbereitung
  • Unterstützung bei Ankunft, Wohnungssuche und Formalitäten
  • Onboarding und Integrationsbegleitung
  • Betreuung nach Einstellung und Einarbeitung

Für die Pflegefachperson entstehen für diese unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängenden Leistungen im regulären Vermittlungsprozess keine Kosten.

14.5 Informationspflichten gegenüber Pflegefachpersonen

Joscocare stellt sicher, dass Pflegefachpersonen frühzeitig, verständlich und nachweisbar über den Ablauf des Rekrutierungs-, Qualifizierungs-, Anerkennungs-, Matching- und Vermittlungsprozesses informiert werden.

Die vom Kuratorium Deutsche Altershilfe herausgegebene Informationsbroschüre „Informationen zur Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland“ wird der Pflegefachperson kostenlos und nachweislich mindestens sieben Tage vor Abschluss eines Vermittlungsvertrages zur Verfügung gestellt.

Die Broschüre wird in aktueller Fassung, unverändert sowie in deutscher Sprache und in der für das Rekrutierungsland relevanten Sprache bereitgestellt.

14.6 Arbeitsplatzinformationen und Entscheidungsfreiheit

Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages erhält die Pflegefachperson alle wesentlichen Informationen zum konkreten Arbeitsplatzangebot schriftlich, adressatengerecht und nachweisbar.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebenden
  • Arbeitsort
  • Tätigkeit
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsentgelt einschließlich vorgesehener Abzüge
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Hinweise auf anwendbare Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen
  • Informationen zu Ansprechpartnern beim Arbeitgebenden
  • Informationen zu Einarbeitung, Integration und Sprachförderung beim Arbeitgebenden

Die Pflegefachperson ist frei, ein Arbeitsplatzangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Ablehnung führt zu keiner Vermittlungsgebühr, Vertragsstrafe, Kaution oder sonstigen Zahlungspflicht gegenüber Joscocare.

14.7 Gegenseitiges Kennenlernen vor Arbeitsvertrag

Joscocare stellt sicher, dass die Pflegefachperson und der zukünftige Arbeitgebende vor Abschluss eines Arbeitsvertrages die Möglichkeit zu einem gegenseitigen Kennenlernen erhalten.

Dieses Kennenlernen kann virtuell oder in Präsenz erfolgen. Ziel ist es, dass beide Seiten Fragen stellen, Erwartungen klären und eine informierte Entscheidung über das Arbeitsverhältnis treffen können.

14.8 Anerkennungsverfahren und Ausgleichsmaßnahmen

Joscocare informiert Pflegefachpersonen adressatengerecht über das Anerkennungsverfahren in Deutschland und über die grundsätzlich zur Verfügung stehenden Ausgleichsmaßnahmen nach dem Pflegeberufegesetz.

Die Pflegefachperson wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich eine Wahlfreiheit zwischen den möglichen Ausgleichsmaßnahmen bestehen kann.

Joscocare unterstützt bei der Vorbereitung und Einreichung relevanter Unterlagen, ersetzt jedoch keine unabhängige Rechtsberatung oder behördliche Entscheidung.

14.9 Pflichten der Auftraggeber zur Integration und Einarbeitung

Auftraggeber, die internationale Pflegefachpersonen über Joscocare rekrutieren oder vermitteln lassen, verpflichten sich, geeignete Maßnahmen zur betrieblichen und sozialen Integration, zur Sprachförderung und zur Begleitung bei der Einarbeitung vorzuhalten.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Benennung fester Ansprechpartner vor Einreise und vor Ort
  • Strukturierte Einarbeitung im Betrieb
  • Unterstützung bei fachlicher und sprachlicher Integration
  • Unterstützung bei organisatorischen Fragen nach Ankunft
  • Wertschätzender und diskriminierungsfreier Umgang
  • Zusammenarbeit mit Joscocare bei Feedback, Konfliktklärung und Integrationsbegleitung
14.10 Pflichten von Geschäftspartnern entlang der Dienstleistungskette

Geschäftspartner, die im Auftrag, im Namen oder im Interesse von Joscocare an der Rekrutierung, Qualifizierung, Sprachvorbereitung, Dokumentenvorbereitung, Visabegleitung, Reiseorganisation oder Integration internationaler Pflegefachpersonen beteiligt sind, verpflichten sich zur Einhaltung der Grundsätze fairer Rekrutierung.

Insbesondere verpflichten sich Geschäftspartner:

  • keine Gebühren oder sonstigen Zahlungen von Pflegefachpersonen zu verlangen
  • keine Kautionen, Hinterlegungen oder Vertragsstrafen zu verlangen
  • keine Originaldokumente unrechtmäßig zurückzuhalten
  • keinen unzulässigen Druck auf Pflegefachpersonen auszuüben
  • transparent und diskriminierungsfrei zu handeln
  • Beschwerden von Pflegefachpersonen an Joscocare weiterzuleiten
  • die Vorgaben der Grundsatzerklärung von Joscocare einzuhalten
  • das Employer Pays Prinzip einzuhalten
14.11 Prüfvorbehalt und Kündigungsrecht

Joscocare ist berechtigt, die Einhaltung der Vorgaben zur fairen Anwerbung, des Employer Pays Prinzips, der Grundsatzerklärung sowie dieser ergänzenden Bedingungen bei Auftraggebern und Geschäftspartnern allgemein oder anlassbezogen zu überprüfen.

Auftraggeber und Geschäftspartner verpflichten sich, Joscocare auf Anfrage die für die Prüfung erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Vorgaben ist Joscocare berechtigt, die Zusammenarbeit außerordentlich zu kündigen oder einzelne Vermittlungsprozesse auszusetzen.

14.12 Beschwerdeverfahren

Joscocare stellt Pflegefachpersonen ein internes Beschwerdeverfahren zur Verfügung. Das Beschwerdeverfahren ist zugänglich, transparent und vertraulich ausgestaltet.

Pflegefachpersonen können Beschwerden zu allen Phasen des Rekrutierungs-, Qualifizierungs-, Vermittlungs- und Integrationsprozesses einreichen. Joscocare dokumentiert eingehende Beschwerden, prüft den Sachverhalt und leitet bei Bedarf geeignete Abhilfemaßnahmen ein.

Der Bearbeitungszeitraum pro eingegangener Beschwerde beträgt maximal drei Wochen. Benachteiligungen aufgrund einer Beschwerde sind ausgeschlossen.

14.13 Datenschutz und Vertraulichkeit

Joscocare verarbeitet personenbezogene Daten von Pflegefachpersonen, Auftraggebern und Geschäftspartnern ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für Rekrutierung, Qualifizierung, Vermittlung, Anerkennung, Visum, Reisevorbereitung, Integration oder gesetzliche Nachweispflichten erforderlich ist.

14.14 Rückzahlungs- und Bindungsklauseln

Joscocare verzichtet auf unzulässige Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Pflegefachpersonen, soweit diese Vermittlungskosten oder unmittelbar mit der Vermittlung verbundene Kosten betreffen.

Pflegefachpersonen werden nicht in Arbeitsverträge vermittelt, die Rückzahlungs- oder Bindungsverpflichtungen enthalten, die sich auf Vermittlungskosten beziehen und gegen die Grundsätze fairer Anwerbung verstoßen.

Soweit im Einzelfall Regelungen zu einem vorzeitigen Ausstieg aus einer Qualifizierungsmaßnahme bestehen, müssen diese vor Vertragsschluss vollständig, klar, transparent und adressatengerecht dargestellt werden. Sie dürfen nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben und der Anforderungen des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ angewendet werden.

14.15 Vorrang fairer Rekrutierungsgrundsätze

Soweit einzelne Regelungen dieser AGB oder anderer vertraglicher Vereinbarungen im Widerspruch zum Employer Pays Prinzip, zur Grundsatzerklärung oder zu den Anforderungen fairer Anwerbung internationaler Pflegefachpersonen stehen, sind sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so auszulegen, dass die Pflegefachperson geschützt wird und keine unzulässige Kostenbelastung entsteht.

Die Verpflichtung zur fairen, transparenten und nachhaltigen Rekrutierung bleibt hiervon unberührt.

Stand: 28.03.2025