Häufig gestellte Fragen (FAQ)
FÜR PFLEGEKRÄFTE
Muss ich etwas bezahlen, um am Joscocare-Programm teilzunehmen?
Bei Joscocare entstehen Ihnen keinerlei Kosten für die Vermittlung nach Deutschland. Wir verpflichten uns konsequent zum Employer-Pays-Prinzip, wonach sämtliche Kosten des Rekrutierungs- und Vermittlungsprozesses vom Arbeitgeber getragen werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Deutschkurse von A1 bis B2
- Prüfungsgebühren
- Übersetzungen und Beglaubigungen von Dokumenten
- Visagebühren
- Reise- und Umzugskosten nach Deutschland
Sie zahlen keine Vermittlungsgebühren, Rekrutierungskosten, Registrierungsgebühren oder sonstige Gebühren.
Wenn Sie bereits vor Ihrer Teilnahme an unserem Programm einen Deutschkurs finanziert haben, werden Ihnen diese Kosten nach Ihrer Arbeitsaufnahme in Deutschland erstattet – rückwirkend für bis zu ein Jahr.
Employer-Pays-Prinzip | Kostenfrei für Pflegekräfte
GAPA-Referenz: Kriterium 3.3 – Kosten
Kann ich ein Stellenangebot ablehnen, wenn es mir nicht gefällt?
Ja, selbstverständlich. Sie werden niemals einem Arbeitgeber zugewiesen, ohne zuvor Ihre ausdrückliche Zustimmung zu geben.
Joscocare legt Ihnen ein schriftliches Stellenangebot vor, das alle wichtigen Informationen enthält, darunter:
- Name des Krankenhauses oder der Pflegeeinrichtung
- Einsatzort
- Arbeitszeiten
- Gehalt
- Unterstützungsleistungen bei der Integration
Sie haben mindestens 7 Tage Zeit, das Angebot zu prüfen. Sie können das Angebot jederzeit und ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Eine Ablehnung hat keine finanziellen Folgen. Es entstehen weder Gebühren noch Rückzahlungsverpflichtungen, und Ihre Teilnahme am Programm bleibt davon unberührt.
Ihr Recht | Keine Nachteile bei Ablehnung
GAPA-Referenz: Kriterium 3.2.1 – Freie Wahl des Arbeitgebers
Werde ich meinen zukünftigen Arbeitgeber vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags kennenlernen?
Ja. Bevor ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird, organisiert Joscocare ein Kennenlerngespräch zwischen Ihnen und dem potenziellen Arbeitgeber. Dieses kann entweder virtuell per Videokonferenz oder persönlich vor Ort stattfinden.
Das Gespräch bietet Ihnen die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Erwartungen zu klären und eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob die Einrichtung und die Position zu Ihnen passen.
Das Kennenlerngespräch findet vor der Vertragsunterzeichnung statt und kann sowohl virtuell als auch persönlich durchgeführt werden.
Virtuell oder persönlich | Vor Vertragsunterzeichnung
GAPA-Referenz: Kriterium 3.2.4 – Gegenseitiges Kennenlernen
Welches Deutschniveau benötige ich, und wie erreiche ich es?
Für die Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland müssen Sie das Sprachniveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erreichen. Darüber hinaus ist in den meisten Bundesländern das Bestehen einer Fachsprachprüfung (FSP) erforderlich.
Joscocare unterstützt Sie auf diesem Weg mit einem strukturierten Deutschlernprogramm von A1 bis B2, das über unsere eigenen Sprachzentren in Indien sowie ausgewählte Sprachschulpartner angeboten wird.
Die Kurse bereiten gezielt auf anerkannte Sprachprüfungen wie telc, Goethe oder ÖSD vor. Sämtliche Kosten für Sprachkurse und Prüfungen werden von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber in Deutschland übernommen.
Alle Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen
GAPA-Referenz: Employer-Pays-Prinzip / Kriterium 3.3.2
Was passiert nach meiner Ankunft in Deutschland – wer unterstützt mich?
Während des gesamten Vermittlungsprozesses steht Ihnen bei Joscocare eine persönliche Ansprechperson zur Seite. Diese begleitet Sie von der Unterzeichnung Ihres Vermittlungsvertrags in Indien bis hin zu Ihrer langfristigen Integration in Deutschland.
Auch nach Ihrer Ankunft in Deutschland erhalten Sie umfassende Unterstützung, unter anderem bei:
- der Anmeldung Ihres Wohnsitzes (Anmeldung)
- der Eröffnung eines Bankkontos
- der Anmeldung zur Krankenversicherung
- den ersten Behördengängen und Formalitäten
Darüber hinaus ist Ihr Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, Ihnen eine feste Ansprechperson vor Ort, ein strukturiertes Einarbeitungsprogramm sowie Unterstützung bei der sprachlichen Integration am Arbeitsplatz bereitzustellen.
Persönliche Ansprechperson während des gesamten Prozesses sowie umfassende 360°-Begleitung – von der Vorbereitung in Indien bis zur erfolgreichen Integration in Deutschland.
Persönliche Ansprechperson während des gesamten Prozesses | 360°-Unterstützung
GAPA-Referenz: Kriterium 3.1.2 – Benannte Ansprechpersonen
Was ist, wenn ich während des Prozesses eine Beschwerde habe oder auf ein Problem stoße?
Joscocare verfügt über ein formelles internes Beschwerdeverfahren. Sie können jederzeit eine Beschwerde einreichen – während des Rekrutierungsprozesses in Indien, während der Sprachausbildung oder auch nach Ihrem Arbeitsbeginn in Deutschland.
Jede Beschwerde wird innerhalb von maximal drei Wochen bearbeitet. Die Einreichung einer Beschwerde hat keinerlei negative Auswirkungen auf Ihre Bewerbung, Beschäftigung oder weitere Zusammenarbeit mit Joscocare.
Darüber hinaus profitieren Sie vom Schutz des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes, das Personen schützt, die Missstände oder Bedenken melden.
Zusätzlich können Sie sich an die unabhängige externe Beschwerdestelle des KDA wenden:
Keine Nachteile bei Beschwerden
Externe Beschwerdestelle: acwedeking@kda.de
GAPA-Referenz: Kriterium 2.3.2 – Beschwerdeverfahren
Wird mein in Indien erworbener Pflegeabschluss in Deutschland anerkannt?
Deutschland verfügt über ein formelles Anerkennungsverfahren (Gleichwertigkeitsfeststellung), mit dem geprüft wird, ob Ihre indische Pflegeausbildung den Anforderungen des deutschen Pflegeberufegesetzes entspricht.
Werden dabei Unterschiede festgestellt, haben Sie das gesetzlich verankerte Recht, zwischen zwei Möglichkeiten zur Anerkennung Ihrer Qualifikation zu wählen:
- Anpassungslehrgang – eine praktische Qualifizierungsmaßnahme in einer deutschen Pflegeeinrichtung
- Kenntnisprüfung – eine fachliche Prüfung zum Nachweis der erforderlichen Kompetenzen
Joscocare begleitet Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens und unterstützt Sie bei der Koordination aller erforderlichen Unterlagen und Formalitäten.
Sie entscheiden selbst, welchen Weg Sie zur Anerkennung Ihrer Qualifikation wählen möchten.
Sie wählen Ihren Anerkennungsweg selbst.
GAPA-Referenz: Kriterium 2.2.7 – Anerkennungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Wie lange dauert der gesamte Prozess von der Bewerbung bis zum Arbeitsbeginn?
Der typische Zeitraum vom ersten Kontakt mit Joscocare bis zu Ihrem ersten Arbeitstag in Deutschland beträgt etwa 18 bis 24 Monate. Der größte Teil dieser Zeit entfällt auf den Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse.
Der Prozess umfasst in der Regel:
- Deutschsprachtraining bis zum Niveau B2 (ca. 12 bis 18 Monate)
- Vermittlung und Matching mit einem Arbeitgeber
- Anerkennungsverfahren Ihrer Qualifikation
- Visumverfahren und Reisevorbereitung (ca. 3 bis 6 Monate)
Wenn Sie bereits bei Ihrer Bewerbung über ein B2-Sprachzertifikat verfügen, kann sich die Gesamtdauer des Prozesses deutlich verkürzen.
Wenn Sie bereits ein B2-Zertifikat besitzen, können mehrere Schritte parallel durchgeführt werden, wodurch sich der Weg nach Deutschland erheblich beschleunigen kann. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung Ihres Zeitplans.
Ca. 18 bis 24 Monate insgesamt | Kürzere Dauer bei bereits vorhandenem B2-Zertifikat
FÜR ARBEITGEBER (KRANKENHÄUSER & PFLEGEEINRICHTUNGEN)
Welche Verpflichtungen haben wir als Arbeitgeber im Rahmen des GAPA-Gütesiegels?
Als Kunde von Joscocare sind Sie vertraglich verpflichtet, ein schriftliches Integrationskonzept bereitzustellen. Dieses Konzept muss die erfolgreiche Integration internationaler Pflegekräfte in Ihrem Unternehmen sicherstellen und folgende Punkte enthalten:
- Eine benannte Ansprechperson für die Pflegekraft vor und nach der Ankunft in Deutschland
- Ein strukturiertes Einarbeitungs- und Integrationsprogramm
- Sprachliche Unterstützung am Arbeitsplatz
- Die Verpflichtung zu einer diskriminierungsfreien Behandlung und Chancengleichheit
Darüber hinaus verpflichten Sie sich zur Einhaltung des Employer-Pays-Prinzips. Das bedeutet, dass sämtliche mit der Rekrutierung verbundenen Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Deutschkurse und Sprachförderung
- Prüfungsgebühren
- Dokumentenbearbeitung, Übersetzungen und Beglaubigungen
- Visagebühren
- Reise- und Umzugskosten nach Deutschland
Joscocare überprüft im Rahmen seines kontinuierlichen Qualitätsmanagements regelmäßig die Einhaltung dieser Anforderungen und unterstützt Sie bei deren Umsetzung.
Schriftliches Integrationskonzept erforderlich | Employer-Pays-Prinzip
GAPA-Referenz: Kriterium 2.2.6 – Integrationspflichten des Arbeitgebers
Können wir die Kandidatinnen und Kandidaten selbst interviewen und auswählen?
Ja. Nachdem Joscocare geeignete B2-zertifizierte Kandidatenprofile entsprechend Ihren Anforderungen präsentiert hat, wählen Sie aus, wen Sie kennenlernen möchten.
Vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrags findet ein gegenseitiges Kennenlerngespräch – virtuell oder persönlich – statt. Beide Seiten haben dabei die Möglichkeit, Fragen zu stellen und die gegenseitige Eignung zu prüfen.
Joscocare weist keine Pflegekräfte ohne Zustimmung beider Parteien einem Arbeitgeber zu. Ebenso hat die Pflegekraft jederzeit das Recht, die Stelle abzulehnen.
GAPA-Referenz: Kriterium 3.2.4 – Gegenseitige Vorstellung vor Vertragsabschluss
Wofür genau zahlen wir, und wann fallen die Kosten an?
Die Vermittlungsgebühr von Joscocare wird individuell in Ihrem Vertrag vereinbart und ist fällig, sobald die Pflegekraft einen Arbeitsvertrag mit Ihnen unterzeichnet.
Unabhängig davon sind Sie als Arbeitgeber im Rahmen des Employer-Pays-Prinzips verantwortlich für die Übernahme sämtlicher Kosten der Pflegekraft, einschließlich:
- Sprachkurse und Sprachtraining
- Prüfungsgebühren
- Dokumentenbearbeitung und -aufbereitung
- Visagebühren
- Reise- und Flugkosten nach Deutschland
Die genaue Kostenaufstellung wird Ihnen vor jeder verbindlichen Zusage transparent im individuellen Vertrag dargestellt. Es bestehen keine versteckten Kosten.
GAPA-Referenz: Employer-Pays-Prinzip
Was passiert, wenn die Pflegekraft kurz nach Arbeitsbeginn kündigt?
Die 95,7 % Bindungsrate von Joscocare spiegelt die Qualität unseres Matchings sowie die Unterstützung bei der Integration wider.
Falls eine Vermittlung im Einzelfall nicht erfolgreich ist, sind die entsprechenden Bedingungen in Ihrem individuellen Vertrag geregelt. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, um Garantieleistungen oder mögliche Regelungen zu besprechen.
Joscocare untersagt ausdrücklich die Vermittlung von Pflegekräften in Verträge mit unzulässigen Bindungs- oder Rückzahlungsklauseln, die sich auf Vermittlungskosten beziehen. Pflegekräfte dürfen daher nicht finanziell haftbar gemacht werden, wenn sie eine ungeeignete Stelle verlassen.
Sprechen die Pflegekräfte bei ihrer Ankunft bereits Deutsch?
Ja. Joscocare stellt Kandidatinnen und Kandidaten nur dann für ein Matching vor, wenn sie bereits das B2-Sprachzertifikat erworben haben – das für die professionelle Pflege in Deutschland erforderliche Sprachniveau.
Dies umfasst auch die gezielte Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung, die in den meisten deutschen Bundesländern für die berufliche Anerkennung erforderlich ist.
Als Arbeitgeber sind Sie außerdem verpflichtet, eine kontinuierliche sprachliche Unterstützung am Arbeitsplatz bereitzustellen, um den Pflegekräften die sichere und selbstbewusste Kommunikation im klinischen Alltag zu ermöglichen.
PROZESS & ZEITPLAN
Was ist die KDA-Informationsbroschüre und warum erhalte ich sie?
Die KDA-Broschüre ist ein offizielles, neutrales Informationsdokument, das vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht wird.
Sie enthält alle wichtigen Informationen zur Tätigkeit als Pflegekraft in Deutschland, darunter:
- den Pflegeberuf in Deutschland
- Einreise- und Migrationsbestimmungen
- das Anerkennungsverfahren
- Sprachvoraussetzungen
- Arbeitsrechte
- sowie unabhängige Beratungsstellen
Im Rahmen des GAPA-Qualitätssiegels ist Joscocare verpflichtet, Ihnen diese Broschüre kostenfrei zur Verfügung zu stellen – in Ihrer Sprache (Deutsch und Englisch) und mindestens 7 Tage vor Unterzeichnung eines Vermittlungsvertrags.
Dies stellt sicher, dass Sie eine vollständig informierte Entscheidung treffen können.
Die Broschüre steht Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung unter: www.joscocaregmbh.com
GAPA reference: Criteria 1.1 and 1.2 – Information brochure
Was ist das GAPA-Qualitätssiegel und warum ist es wichtig?
GAPA (RAL Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V.) ist das offizielle deutsche Qualitätssiegel für die faire Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland. Es wird unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit vergeben und basiert auf einem speziell erlassenen Gesetz zum Schutz international rekrutierter Pflegekräfte.
Joscocare befindet sich derzeit im Prozess der GAPA-Akkreditierung. Das bedeutet, dass jeder Schritt unseres Prozesses – von den Informationen, die wir Ihnen bereitstellen, über die Vermittlung geeigneter Arbeitgeber bis hin zur Kostenstruktur und dem Beschwerdemanagement – unabhängig geprüft und anhand eines strengen Kriterienkatalogs bewertet wird.
Welche Dokumente muss ich für das Anerkennungsverfahren vorbereiten?
Joscocare begleitet Sie durch die gesamte Vorbereitung Ihrer Unterlagen. In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
- Ihr Pflegeabschlusszeugnis
- Noten- und Leistungsnachweise (Transkripte)
- Nachweis über Berufserfahrung
- Reisepass
- Geburtsurkunde
- Führungszeugnis
Diese Dokumente müssen offiziell ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden.
Alle Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen werden im Rahmen des Employer-Pays-Prinzips vom Arbeitgeber übernommen. Joscocare koordiniert den gesamten Prozess – Sie erhalten klare Checklisten und zeitliche Abläufe.
Alle Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen.
Joscocare koordiniert alles.
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber | Joscocare übernimmt die vollständige Koordination
Was ist der Unterschied zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Kenntnisprüfung?
Beide Wege dienen dazu, mögliche Unterschiede zwischen Ihrer indischen Pflegequalifikation und den deutschen Anforderungen auszugleichen – sie funktionieren jedoch unterschiedlich.
Ein Anpassungslehrgang ist ein praktischer Anpassungszeitraum von bis zu 3 Jahren, in dem Sie in Deutschland in einer betreuten Pflegerolle arbeiten.
Die Kenntnisprüfung ist eine Wissensprüfung (schriftlich und/oder praktisch), auf die Sie sich gezielt vorbereiten und die Sie in der Regel schneller absolvieren können.
Sie haben gesetzlich das Recht, selbst zu entscheiden, welchen Weg Sie wählen möchten. Joscocare erklärt Ihnen beide Optionen ausführlich und unterstützt Sie auf dem von Ihnen gewählten Weg.
GAPA-Referenz: Kriterium 2.2.7 – Ausgleichsmaßnahmen und Wahlfreiheit
KOSTEN & VERTRÄGE
Gibt es in meinem Vertrag verbindliche Klauseln oder Rückzahlungsverpflichtungen?
Joscocare wird in Ihrem Vertrag niemals Rückzahlungsklauseln aufnehmen, die sich auf Vermittlungs- oder Rekrutierungskosten beziehen. Im Rahmen des GAPA-Qualitätssiegels sind solche Klauseln grundsätzlich nicht zulässig.
In begrenzten und klar definierten Ausnahmefällen – beispielsweise wenn Sie freiwillig nach den ersten 50 Unterrichtsstunden aus einem Sprachkurs austreten und dieser Abbruch auf Ihrer eigenen Entscheidung beruht – kann eine teilweise Rückerstattung tatsächlich entstandener Kurskosten im Herkunftsland vorgesehen sein.
Eine solche Regelung gilt nur unter folgenden Bedingungen:
- Die Klausel muss vor Vertragsunterzeichnung vollständig und transparent offengelegt werden
- Der maximale Rückzahlungsbetrag muss klar angegeben sein
- Sie müssen dieser Regelung ausdrücklich zustimmen
Die Rückzahlungsklausel findet keine Anwendung, wenn der Austritt aufgrund von Schwangerschaft, Krankheit, Trauerfällen oder höherer Gewalt erfolgt.
No recruitment-cost repayment clauses – Strict GAPA rules apply
GAPA-Referenz: Kriterium 3.4 – Bindende und Rückzahlungsklauseln
Keine Rückzahlung von Rekrutierungskosten | Streng reguliert durch GAPA
In welcher Währung werden Verträge und Gehälter bezahlt?
Ihr Arbeitsvertrag mit Ihrem deutschen Arbeitgeber wird in Euro (EUR) abgeschlossen. Die Gehaltszahlungen erfolgen in Euro direkt auf Ihr deutsches Bankkonto.
Das genaue Gehalt sowie alle gesetzlichen Abzüge, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), werden Ihnen bereits vor Vertragsunterzeichnung im Rahmen Ihres Jobangebots vollständig transparent dargestellt.
Gehaltszahlung in Euro | Volle Gehaltstransparenz vor Vertragsunterzeichnung
Was für Beschäftigungsrechte habe ich in Deutschland?
Als Arbeitnehmer in Deutschland sind Sie durch das deutsche Arbeitsrecht umfassend geschützt. Dieses umfasst unter anderem: den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub (mindestens 20 Tage), gesetzliche Kündigungsfristen, Mitbestimmungsrechte durch Betriebsräte, Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung sowie das Recht auf gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit.
Sie haben außerdem Anspruch auf vollständige Sozialversicherungsbeiträge durch Ihren Arbeitgeber. Diese umfassen die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Die KDA-Informationsbroschüre, die Sie erhalten, erläutert diese Rechte im Detail.
ERKENNUNG & SPRACHE
Welche Deutschprüfung sollte ich ablegen – Telc, Goethe oder ÖSD?
Alle drei Prüfungen werden von den deutschen Behörden für die Anerkennung in der Pflege anerkannt. Die Wahl der Prüfung hängt von der Verfügbarkeit in Ihrer Region sowie den Prüfungszentren in Indien ab. Die Sprachpartner von Joscocare bereiten Sie auf alle drei Varianten vor und beraten Sie hinsichtlich der praktikabelsten Option für Ihren Standort und Ihren Zeitplan.
Unabhängig von der allgemeinen B2-Prüfung verlangen die meisten deutschen Bundesländer zusätzlich eine berufssprachliche Prüfung (Fachsprachprüfung), die medizinisches und pflegerisches Fachvokabular überprüft. Auch darauf bereitet Joscocare Sie gezielt vor.
Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung inklusive
Welches deutsche Bundesland ist für die Anerkennung meiner indischen Pflegequalifikation zuständig?
Nursing recognition in Germany is handled at the state (Bundesland) level, not federally. The competent authority is generally the state where you will be working. Joscocare coordinates the recognition application directly with the relevant authority for the region where your employer is located.
You can also find general information on the German government's recognition portal at www.anerkennung-in-deutschland.de
Kann ich mit der Arbeit beginnen, bevor meine vollständige Anerkennung abgeschlossen ist?
Ja, in den meisten Fällen ist das möglich. Nach §16d des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) können Sie nach Deutschland einreisen, um Anpassungsmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) zu absolvieren, während Sie bereits beschäftigt sind. Das bedeutet, Sie können in einer angeleiteten pflegerischen Tätigkeit arbeiten und gleichzeitig ein Gehalt erhalten, während Sie Ihren Anpassungslehrgang absolvieren oder sich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten.
Joscocare und Ihr Arbeitgeber organisieren den passenden Visa-Typ sowie die erforderliche Arbeitserlaubnis, um diesen Prozess zu ermöglichen.