Joscocare

Von der Bewerbung bis zur Integration in Deutschland

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Hinweis zur Transparenz (Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland, Kriterium 3.1.1)

Diese Seite legt öffentlich und adressatengerecht dar, wie der Rekrutierungs- und Anerkennungsprozess bei Joscocare abläuft. Pflegefachpersonen erhalten vor Unterzeichnung eines Vermittlungsvertrages zusätzlich eine individuelle schriftliche Prozessübersicht mit den zuständigen Ansprechpersonen (Kriterium 3.1.2). Pflegefachpersonen entstehen keine Kosten (Employer-Pays-Prinzip). Die offizielle KDA-Informationsbroschüre wird mindestens 7 Tage vor Vertragsabschluss bereitgestellt.

Prozessübersicht

Der Joscocare-Rekrutierungsprozess gliedert sich in vier Phasen. Jede Phase hat klare Meilensteine und Verantwortlichkeiten. Die Gesamtdauer von Erstkontakt bis zur vollständigen Integration in Deutschland beträgt typischerweise 18 bis 24 Monate.

PhaseBezeichnungZeitraum (ca.)Ort
Phase 1Information & Erstkontakt2–4 WochenHerkunftsland (Indien)
Phase 2Sprachtraining & Vorbereitung12–18 MonateHerkunftsland (Indien)
Phase 3Matching, Anerkennung & Visum3–6 MonateHerkunftsland / Deutschland
Phase 4Ankunft & IntegrationLaufendDeutschland
Phase 1 — Information & Erstkontakt
ca. 2–4 Wochen  |  Herkunftsland Indien

Schritt 1.1: KDA-Informationsbroschüre bereitstellen

Joscocare stellt der Pflegefachperson die offizielle Informationsbroschüre des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) kostenlos und in aktueller Fassung zur Verfügung. Die Broschüre informiert über Berufsfeldanerkennung, Einwanderung, Sprache, Erwerbstätigkeit und Beratungsangebote.

  • Bereitstellung in deutscher und englischer Sprache
  • Download auf www.joscocaregmbh.com verfügbar
  • Übermittlung nachweislich mindestens 7 Tage vor Abschluss des Vermittlungsvertrages
  • Erhalt wird dokumentiert (E-Mail-Bestätigung, Unterschrift oder Screenshot)

GAPA-Referenz: Kriterium 1.1 und 1.2

Schritt 1.2: Bewerbung & Eignungsprüfung

Die Pflegefachperson reicht ihre beruflichen Qualifikationen und Dokumente ein. Joscocare prüft die pflegerische Eignung, Ausbildungsnachweise und Motivation.

  • Rückmeldung innerhalb von 10 Werktagen
  • Keine Kosten für die Pflegefachperson
  • Prüfergebnis wird schriftlich mitgeteilt

GAPA-Referenz: Employer-Pays-Prinzip

Schritt 1.3: Schriftliche individuelle Prozessübersicht

Vor Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages erhält die Pflegefachperson eine schriftliche, adressatengerechte Übersicht des geplanten individuellen Rekrutierungsprozesses. Diese enthält:

  • Alle wesentlichen Etappen und Meilensteine
  • Die von Joscocare zu erbringenden Leistungen
  • Namen und Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechpersonen bei Joscocare

GAPA-Referenz: Kriterium 3.1.2

Schritt 1.4: Abschluss des Vermittlungsvertrages

Der Vermittlungsvertrag wird schriftlich, in einer für die Pflegefachperson verständlichen Sprache (Englisch) abgeschlossen. Er enthält alle wesentlichen Bedingungen, Leistungen und – soweit zutreffend – transparent dargestellte Regelungen zu vorzeitigem Ausstieg aus Qualifizierungsmaßnahmen.

  • Schriftliche Unterzeichnung durch beide Parteien
  • Keine unzulässigen Bindungs- oder Rückzahlungsklauseln
  • Selbstverpflichtungen aus der Grundsatzerklärung sind Vertragsbestandteil

GAPA-Referenz: Kriterium 2.2

Phase 2 — Sprachtraining & Vorbereitung
ca. 12–18 Monate  |  Herkunftsland Indien

Schritt 2.1: Deutschkurs A1 bis B2

Joscocare organisiert strukturierten Deutschunterricht über eigene Sprachzentren oder geprüfte Sprachpartner in Indien. Ziel ist das Erreichen des B2-Niveaus (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) als Voraussetzung für die Berufsausübungserlaubnis.

  • Vorbereitung auf Telc-, Goethe- oder ÖSD-Prüfungen
  • Alle Kurskosten trägt der Arbeitgebende (Employer-Pays-Prinzip)
  • Bereits getragene Sprachkosten werden nach Arbeitsantritt erstattet (bis 1 Jahr rückwirkend, gegen Zahlungsnachweis)

GAPA-Referenz: Kriterium 3.3.2 und Employer-Pays-Prinzip

Schritt 2.2: Kulturelle Vorbereitung & Persönlichkeitsentwicklung

Parallel zum Sprachtraining werden Pflegefachpersonen auf den deutschen Arbeitsalltag und die Pflegekultur vorbereitet.

  • Workshops zu deutschem Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Arbeitnehmerrechten
  • Infos zu Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Mitbestimmungsrechten
  • Kulturelle Integrationsvorbereitung
  • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche mit deutschen Arbeitgebern

Schritt 2.3: B2-Abschlussprüfung

Nach erfolgreichem Abschluss des Sprachkurses legt die Pflegefachperson die B2-Prüfung ab. Joscocare koordiniert die Prüfungsanmeldung und ggf. die Fachsprachprüfung.

  • Prüfungsgebühren trägt der Arbeitgebende
  • Bei Nichtbestehen: Unterstützung für Wiederholung

GAPA-Referenz: Employer-Pays-Prinzip

Schritt 2.4: Dokumentenvorbereitung

Joscocare koordiniert die Vorbereitung aller für den Anerkennungs- und Visumprozess erforderlichen Dokumente.

  • Beglaubigungen und Übersetzungen von Ausbildungsnachweisen
  • Vorbereitung des Gleichwertigkeitsfeststellungsantrags
  • Zusammenstellung der Visa-Unterlagen
  • Alle Verwaltungsgebühren trägt der Arbeitgebende

GAPA-Referenz: Employer-Pays-Prinzip

Phase 3 — Matching, Anerkennung & Visum
ca. 3–6 Monate  |  Herkunftsland / Deutschland

Schritt 3.1: Schriftliches Arbeitsplatzangebot

Joscocare präsentiert der Pflegefachperson ein schriftliches Arbeitsplatzangebot mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben nach Paragraf 299 SGB III. Das Angebot wird mindestens 7 Tage vor Abschluss des Arbeitsvertrages übermittelt. Das Angebot enthält mindestens:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebenden
  • Vorgesehener Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Zu leistende Tätigkeit
  • Vertragliche Arbeitszeit
  • Arbeitsentgelt einschließlich vorgesehener Abzüge
  • Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen
  • Hinweis auf anwendbare Tarifverträge
  • Informationen zu Integrationsmaßnahmen, Sprachförderung und Einarbeitung beim Arbeitgebenden
  • Ansprechpersonen beim Arbeitgebenden vor Einreise und vor Ort
  • Hinweis auf verfügbare Beratungsdienste

GAPA-Referenz: Kriterium 3.2.1, 3.2.2, 3.2.3

Die Pflegefachperson hat das Recht, das Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Ablehnung führt zu keiner Vertragsstrafe oder Zahlungspflicht.

Schritt 3.2: Gegenseitiges Kennenlernen

Joscocare stellt sicher, dass die Pflegefachperson und der zukünftige Arbeitgebende vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages die Möglichkeit zu einem gegenseitigen Kennenlernen erhalten.

  • Virtuell (Videogespräch) oder in Präsenz
  • Möglichkeit für Fragen beider Seiten und Erwartungsklärung
  • Erst nach diesem Gespräch wird der Arbeitsvertrag unterzeichnet

GAPA-Referenz: Kriterium 3.2.4

Schritt 3.3: Gleichwertigkeitsfeststellung & Anerkennung

Joscocare koordiniert den Anerkennungsprozess bei der zuständigen deutschen Behörde.

  • Einreichung des Gleichwertigkeitsfeststellungsantrags
  • Information über alle verfügbaren Ausgleichsmaßnahmen nach Pflegeberufegesetz (Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung)
  • Die Pflegefachperson hat grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen den Ausgleichsmaßnahmen
  • Joscocare unterstützt bei Behördenkommunikation, ersetzt jedoch keine Rechtsberatung

GAPA-Referenz: Kriterium 2.2.7

Schritt 3.4: Visum & Reisevorbereitung

Joscocare koordiniert die Visumbeantragung und die Reisevorbereitung.

  • Beantragung des Visums zur Berufsausübung (§ 16d AufenthG oder Berufsausübungserlaubnis)
  • Reiseplanung und Buchung
  • Vorbereitung auf Ankunft in Deutschland
  • Alle Visa- und Reisekosten trägt der Arbeitgebende

GAPA-Referenz: Employer-Pays-Prinzip

Phase 4 — Ankunft & nachhaltige Integration
Laufend  |  Deutschland

Schritt 4.1: Ankunftsbegleitung

Joscocare begleitet die Pflegefachperson bei der Ankunft in Deutschland und den ersten Schritten im neuen Leben.

  • Unterstützung bei Ummeldung, Konteröffnung und Krankenversicherung
  • Begleitung bei Behördenangelegenheiten
  • Persönliche Ansprechperson bei Joscocare ist zu jeder Zeit erreichbar

GAPA-Referenz: Ansprechpersonenpflicht (Kriterium 3.1.2)

Schritt 4.2: Onboarding beim Arbeitgebenden

Der Arbeitgebende ist vertraglich verpflichtet, Maßnahmen zur betrieblichen und sozialen Integration, Sprachförderung und strukturierten Einarbeitung vorzuhalten. Dies umfasst mindestens:

  • Benannte feste Ansprechperson vor Einreise und vor Ort
  • Strukturiertes Einarbeitungsprogramm
  • Sprachliche Unterstützung im beruflichen Alltag
  • Diskriminierungsfreier und wertschätzender Umgang
  • Zusammenarbeit mit Joscocare bei Feedback und Konflikten

GAPA-Referenz: Kriterium 2.2.6

Joscocare überprüft die Umsetzung dieser Verpflichtungen im Rahmen des laufenden Qualitätsmanagements.

Schritt 4.3: Ausgleichsmaßnahmen (Anerkennung abschließen)

Sofern noch Ausgleichsmaßnahmen für die vollständige Berufsausübungserlaubnis erforderlich sind, werden diese in Phase 4 durchgeführt.

  • Anpassungslehrgang im Betrieb oder theoretische Ergänzungsqualifizierung
  • Joscocare koordiniert den Prozess und begleitet bis zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis
  • Kosten trägt der Arbeitgebende

Schritt 4.4: Langfristige Begleitung & Beschwerdeverfahren

Joscocare bleibt dauerhafter Ansprechpartner für Pflegefachpersonen und Arbeitgebende über den gesamten Integrationszeitraum hinaus.

  • Regelmäßige Feedbackgespräche mit Pflegefachpersonen und Arbeitgebenden
  • Internes Beschwerdeverfahren: Bearbeitung innerhalb von maximal 3 Wochen
  • Keine Benachteiligung durch Beschwerde
  • Hinweisgeberschutz nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

GAPA-Referenz: Kriterium 2.3.2

Ihre Ansprechpersonen bei Joscocare

Bei allen Fragen zum Rekrutierungsprozess, zu Verträgen oder im Beschwerdefall stehen folgende Kontakte zur Verfügung:

Telefon (Deutschland)+49 1521 3475932
E-Mail (allgemein)info@joscocaregmbh.com
AdresseJoscocare GmbH, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt am Main
HandelsregisterHRB 138373, Amtsgericht Frankfurt am Main
Beschwerden (extern, KDA)acwedeking@kda.de
Websitewww.joscocaregmbh.com
Diese Seite erfüllt die Anforderungen des Kriteriums 3.1.1 (öffentliche, adressatengerechte Darstellung des Rekrutierungsprozesses) des Anforderungskatalogs zum Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland (3. Fassung, Stand März 2024).
Letzte Aktualisierung dieser Seite: Juni 2026.